Die Berechnung des Honorars basiert auf der Grundlage der Steuerberatergebührenverordnung vom 17. Dezember 1981. Diese sieht für jede einzelne Leistung (wie zum Beispiel: Buchführung, Jahresabschluss, Steuererklärung, Beratung...) gesonderte Gebührenpositionen vor. Je nach abzurechnender Leistung gemäß Umsatz, Einkünften oder Zeitaufwand, bemisst sich die Gebühr nach verschiedenen Gegenstandswerten. Deshalb ist hier keine allgemeine Aussage über das Honorar möglich. Im persönlichen Gespräch wird die Auswahl und der Umfang meiner Tätigkeiten auf Ihre Bedürfnisse und / oder Ihr Unternehmen abgestimmt, so dass stets der Nutzen für Sie im Vordergrund steht.
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| Erarbeitung einer Ertragsvorschau im Rahmen einer Existenzgründung |
ab 120,00 Euro
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| Finanzbuchhaltung in unserem Haus Staffelung entsprechend der Umsatzgröße und des Belegaufkommens für Kleinunternehmer monatlich |
ab 34,50 Euro
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| Einkommensteuererklärung für Arbeitnehmer
ledig ohne weitere Einkünfte - Staffelung nach Höhe der
Einkünfte und Umfang der Werbungskosten |
ab 60,00 Euro
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