Xing-Profil von Steuerberaterin Heidi Löwe

Information zur Gebührenberechnung

Die Berechnung des Honorars basiert auf der Grundlage der Steuerberatergebührenverordnung vom 17. Dezember 1981. Diese sieht für jede einzelne Leistung (wie zum Beispiel: Buchführung, Jahresabschluss, Steuererklärung, Beratung...) gesonderte Gebührenpositionen vor. Je nach abzurechnender Leistung gemäß Umsatz, Einkünften oder Zeitaufwand, bemisst sich die Gebühr nach verschiedenen Gegenstandswerten. Deshalb ist hier keine allgemeine Aussage über das Honorar möglich. Im persönlichen Gespräch wird die Auswahl und der Umfang meiner Tätigkeiten auf Ihre Bedürfnisse und / oder Ihr Unternehmen abgestimmt, so dass stets der Nutzen für Sie im Vordergrund steht.


Beispiele zur Gebührenberechnung


Erarbeitung einer Ertragsvorschau im Rahmen einer Existenzgründung
ab 120,00 Euro

Finanzbuchhaltung in unserem Haus
Staffelung entsprechend der Umsatzgröße und des Belegaufkommens für Kleinunternehmer monatlich
ab 34,50 Euro

Einkommensteuererklärung für Arbeitnehmer ledig ohne weitere Einkünfte - Staffelung nach Höhe der Einkünfte und Umfang der Werbungskosten
ab 60,00 Euro

(Preise verstehen sich ohne MWSt)

Steuerberatergebührenverordnung

Sofern Sie sich weitergehend informieren möchten, können Sie die gültige Steuerberatergebührenverordnung vom 17. Dezember 1981 über den nachfolgenden Link einsehen (PDF, 84.001 Byte). Bei Fragen oder für die Erstellung eines individuellen Angebotes für Ihr Unternehmen wenden Sie sich bitte direkt an uns.

Gebührenverordnung für Steuerberater, Steuerbevollmächtigte und Steuerberatungsgesellschaften (Steuerberatergebührenverordnung - StBGebV)